
Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung – viele von uns haben ihre wichtigsten Angelegenheiten geregelt. Aber eine Frage wird dabei fast immer vergessen: Was passiert eigentlich mit meinen digitalen Konten, wenn ich nicht mehr da bin?
Die Antwort ist ernüchternd: Die meisten digitalen Konten verschwinden nicht. Sie laufen weiter – auf Kosten der Hinterbliebenen.
Das Problem, über das niemand spricht
Wer heute stirbt, hinterlässt nicht nur ein Bankkonto, eine Wohnung und vielleicht ein Auto. Sondern auch ein E-Mail-Postfach, ein Amazon-Konto, Streaming-Abonnements, Cloud-Speicher voller Fotos, soziale Netzwerke, Online-Banking-Zugänge und dutzende weitere Accounts, die sich über ein ganzes digitales Leben angesammelt haben.
Und anders als beim analogen Nachlass gibt es für den digitalen kein Amtsgericht, das automatisch eine Bestandsaufnahme macht. Niemand weiß, welche Konten existieren. Niemand hat die Zugangsdaten. Und kostenpflichtige Abonnements laufen im schlimmsten Fall monatelang weiter, weil sie per Lastschrift oder Kreditkarte abgebucht werden – von einem Konto, das die Erben nicht sofort überblicken.
Als ich mich vor einiger Zeit selbst mit dem Thema beschäftigt habe – nicht aus traurigem Anlass, sondern schlicht aus Vernunft –, war ich überrascht, wie viele Konten ich hatte, von denen meine Frau nicht einmal wusste.
Was die großen Anbieter anbieten
Die gute Nachricht: Einige der großen Plattformen haben mittlerweile Vorsorge-Funktionen eingebaut. Die schlechte Nachricht: Fast niemand nutzt sie.
Google (Kontoinaktivität-Manager): Google bietet eine der durchdachtesten Lösungen an. Unter myaccount.google.com/inactive können Sie festlegen, was passiert, wenn Ihr Konto über einen bestimmten Zeitraum – drei, sechs, zwölf oder achtzehn Monate – nicht mehr genutzt wird. Sie können Vertrauenspersonen benennen, die dann Zugriff auf ausgewählte Daten erhalten: E-Mails, Fotos, Drive-Dateien, YouTube-Inhalte. Alternativ können Sie festlegen, dass das Konto nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht wird. Die Einrichtung dauert keine fünf Minuten.
Apple (Nachlasskontakt): Seit iOS 15.2 und macOS Monterey können Sie in den Einstellungen unter „Apple-ID“ einen oder mehrere Nachlasskontakte hinterlegen. Diese Personen können nach Ihrem Tod mit einem speziellen Zugangscode und Ihrer Sterbeurkunde Zugriff auf Ihre iCloud-Daten beantragen – Fotos, Notizen, E-Mails, Dateien. Die Einrichtung finden Sie unter „Passwort & Sicherheit“ → „Nachlasskontakt“.
Facebook und Instagram (Gedenkzustand): Meta bietet die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu benennen, der Ihr Profil nach Ihrem Tod in einen Gedenkzustand versetzen kann. Das Profil wird dann mit dem Hinweis „In Erinnerung an“ versehen. Alternativ können Sie verfügen, dass Ihr Konto nach Ihrem Tod gelöscht wird. Die Einstellung finden Sie unter „Einstellungen“ → „Persönliche Informationen“ → „Kontoinhaber und Kontrolle“.
Microsoft: Microsoft hat keinen Kontoinaktivität-Manager. Angehörige müssen sich mit einer Sterbeurkunde an den Support wenden, um Zugriff auf ein Outlook- oder OneDrive-Konto zu erhalten. Der Prozess dauert und ist nicht immer unkompliziert.
Das unterschätzte Problem: laufende Abonnements
Viele Menschen unterschätzen, wie viele kostenpflichtige Dienste an ihr Konto gebunden sind. Streaming-Dienste, Cloud-Speicher, App-Abonnements, Zeitschriften-Abos, Fitnesstracker-Premium, Passwort-Manager, VPN-Dienste – die Liste ist oft erstaunlich lang. Und all diese Dienste buchen weiter ab, solange niemand kündigt.
Für Hinterbliebene bedeutet das: Sie müssen nicht nur die Konten finden, sondern auch herausfinden, welche davon Geld kosten. Ohne eine Übersicht ist das wie eine Suche im Nebel. Besonders unangenehm wird es, wenn die Abbuchungen über eine Kreditkarte laufen, die nicht sofort gesperrt wird.
Was Sie jetzt tun können – ganz praktisch
Die gute Nachricht: Vorsorgen ist weder kompliziert noch morbide. Es ist schlicht eine Frage der Organisation – vergleichbar mit dem Ordner, in dem Sie Ihre Versicherungspolicen abheften.
1. Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer digitalen Konten. Das muss keine perfekte Tabelle sein. Eine einfache Liste reicht: Welche Dienste nutze ich? Wo bin ich registriert? Welche davon sind kostenpflichtig? Denken Sie dabei auch an Konten, die Sie selten nutzen – das vergessene PayPal-Konto, der alte eBay-Account, die Fotoplattform, auf der noch Urlaubsbilder liegen.
2. Regeln Sie den Zugang zu Ihren Passwörtern. Der sicherste Weg ist ein Passwort-Manager wie Bitwarden oder KeePassXC, dessen Master-Passwort an einem sicheren Ort hinterlegt ist – zum Beispiel in einem versiegelten Umschlag im Bankschließfach oder beim Notar. Alternativ gibt es spezielle Notfallblätter, die manche Passwort-Manager anbieten: ein ausgedrucktes Blatt mit dem Master-Passwort und einer kurzen Anleitung, wie man den Tresor öffnet.
3. Nutzen Sie die Vorsorge-Funktionen der großen Anbieter. Richten Sie Googles Kontoinaktivität-Manager ein. Hinterlegen Sie bei Apple einen Nachlasskontakt. Bestimmen Sie bei Facebook, was mit Ihrem Profil passieren soll. Das sind jeweils wenige Minuten Aufwand, die Ihren Angehörigen Stunden oder Tage ersparen können.
4. Halten Sie eine Vertrauensperson auf dem Laufenden. Ihre Partnerin, Ihr Partner, ein erwachsenes Kind oder ein enger Vertrauter sollte wissen, dass eine solche Liste existiert und wo sie zu finden ist. Die Liste selbst muss nicht offen herumliegen – aber jemand muss wissen, dass es sie gibt.
5. Nehmen Sie den digitalen Nachlass in Ihre Vorsorgevollmacht auf. Wer bereits eine Vorsorgevollmacht hat, sollte prüfen, ob sie auch digitale Konten abdeckt. Ein einfacher Zusatz wie „Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, auf meine digitalen Konten und Online-Dienste zuzugreifen, diese zu verwalten und gegebenenfalls zu kündigen oder zu löschen“ kann im Ernstfall viel bewirken. Ohne eine solche Regelung haben Angehörige bei vielen Anbietern keinen rechtlichen Anspruch auf Zugang – selbst mit Erbschein.
Was das Gesetz sagt
Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass digitale Inhalte grundsätzlich vererbbar sind – konkret ging es um den Facebook-Account einer Verstorbenen. Erben treten in den Nutzungsvertrag ein, so wie sie auch in einen Mietvertrag eintreten würden.
In der Praxis sieht es allerdings oft anders aus. Viele Anbieter sitzen im Ausland und kennen deutsche Erbrechtsurteile nicht oder ignorieren sie. Wer nur mit einem Erbschein beim Support anklopft, erlebt nicht selten wochenlange Wartezeiten. Eine Vorsorgevollmacht, die digitale Konten ausdrücklich erwähnt, ist der deutlich schnellere Weg.
Vorsorge, nicht Angst
Ich weiß: Über den eigenen Tod nachzudenken gehört nicht zu den angenehmsten Nachmittagsbeschäftigungen. Aber genau darum geht es hier ja nicht. Es geht darum, Ordnung zu schaffen – so wie man einen Ordner mit Versicherungsunterlagen führt oder einmal im Jahr die Kontoauszüge sortiert. Nicht weil man das Schlimmste erwartet, sondern weil man es den Menschen, die einem wichtig sind, nicht unnötig schwer machen möchte.
Meine eigene Liste hat übrigens keine Stunde gedauert. Das Schwierigste war, sich hinzusetzen und anzufangen.
Checkliste: Digitaler Nachlass in fünf Schritten
- Liste erstellen: Alle digitalen Konten und Abonnements aufschreiben – auch die vergessenen.
- Passwörter sichern: Passwort-Manager einrichten, Master-Passwort sicher hinterlegen.
- Anbieter-Funktionen nutzen: Google Kontoinaktivität-Manager, Apple Nachlasskontakt, Facebook Gedenkzustand.
- Vertrauensperson informieren: Jemand muss wissen, dass die Liste existiert und wo sie liegt.
- Vorsorgevollmacht ergänzen: Digitale Konten ausdrücklich aufnehmen.
Haben Sie sich schon mit dem Thema beschäftigt? Oder haben Sie Tipps, wie Sie Ihren digitalen Nachlass geregelt haben? Schreiben Sie es in die Kommentare – solche Erfahrungen helfen anderen Lesern, den ersten Schritt zu machen.
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