
Mit manchem Webdienst ist es eine kurze, heiße Affäre. Ein Online-Terminplaner verspricht, die Terminabstimmung zu erleichtern. Man probiert ihn begeistert aus, erlaubt ihm den Zugriff auf den Google Kalender und nutzt ihn einige Wochen. Dann wird er überflüssig und gerät in Vergessenheit. Seine Berechtigung kann trotzdem weiter gelten – auch für Termine, die erst danach hinzukommen.
Ein vergessenes Benutzerkonto enthält vielleicht alte Daten. Eine vergessene Datenfreigabe kann dagegen aktuelle und künftige Daten zugänglich machen.
Nicht mehr genutzt heißt nicht widerrufen
Kalenderanbindungen haben einen guten Grund: Ein Terminplaner erkennt freie Zeiten und kann mit passenden Rechten eine bestätigte Buchung direkt eintragen. Dafür braucht er einen laufenden Abgleich, der auch später hinzukommende Termine berücksichtigt – sonst wüsste der Planer nichts von dem, was Sie heute eintragen.
Die Kalenderanbindung kann auch arbeiten, wenn Sie die Webseite nicht geöffnet haben. Den Dienst nicht mehr zu nutzen oder seine App zu entfernen, beendet eine solche Freigabe nicht unbedingt. Solange die Erlaubnis gilt, kann der Dienst weiter auf die freigegebenen Daten zugreifen.
Anmelden ist nicht dasselbe wie Datenzugriff
„Mit Google anmelden“ heißt nicht „meinen Kalender freigeben“. Dabei übermittelt Google grundlegende Profildaten wie Name, E-Mail-Adresse und Profilbild. Ihr Google-Passwort bekommt der fremde Dienst nicht. Die Anmeldung hilft ihm, Ihr Benutzerkonto anzulegen oder Sie wiederzuerkennen.
Für das Lesen von E-Mails, den Zugriff auf Kalenderinhalte oder Dateien in Google Drive braucht der Dienst zusätzliche, ausdrücklich gewährte Rechte. Anmeldung und Rechteabfrage können aber Teil derselben Einrichtung sein. Man kann also beides erledigt haben, ohne sich später an die Unterscheidung zu erinnern.
Dieselbe App kann in der Kontoverwaltung sowohl eine Anmeldeverbindung als auch weitergehende Rechte haben. Die Zahl verknüpfter Dienste ist deshalb nicht die Zahl der Dienste, die Ihr Postfach lesen dürfen.
Die Kontrolle beginnt beim Datenkonto
Für den Widerruf müssen Sie den vergessenen Terminplaner nicht wieder öffnen und dort nach der passenden Funktion suchen. Gehen Sie stattdessen zu dem Konto, in dem Ihre Daten liegen. Dessen Verbindungsverwaltung zeigt die erteilten Rechte; dort können Sie unbenötigte Zugriffe auch wieder entziehen.
Drei verbreitete Anlaufstellen sind:
- Google-Konto: für Gmail, Google Kalender, Google Drive und Kontakte
- Persönliches Microsoft-Konto: für das Online-Postfach und den Kalender von Outlook.com sowie Dateien in OneDrive
- Dropbox-Konto: für Dateien und Ordner in Ihrer Dropbox
Wenn Sie mehrere Konten haben, achten Sie auf die angezeigte E-Mail-Adresse: Jede Liste gehört nur zum jeweils angemeldeten Konto. Die Kontrolle funktioniert im Browser – unter Windows genauso wie auf dem Mac oder unter Linux.
Google: die richtigen Details öffnen
Öffnen Sie die Google-Kontoverwaltung und suchen Sie unter „Sicherheit und Anmeldung“ nach den Verbindungen zu anderen Apps und Diensten. Auf der Seite „Drittanbieterverbindungen“ geht es so weiter:
- Rufen Sie die Ansicht „Zugriff auf Ihr Google-Konto“ auf. Die Ansicht „Über Google anmelden“ betrifft den zuvor beschriebenen Anmeldeweg; sie allein beantwortet die Frage nach weitergehenden Datenzugriffen nicht.
- Wählen Sie den betreffenden Dienst aus. Werden mehrere Verbindungsarten angezeigt, suchen Sie die Rubrik „[App-Name] hat einige Zugriffsberechtigungen für Ihr Google-Konto“.
- Öffnen Sie „Details ansehen“ und prüfen Sie die aufgeführten Rechte. Entscheidend sind zwei Angaben: auf welche Daten sich die Erlaubnis bezieht und was der Dienst damit tun darf.
Ein auf Google Kalender begrenzter Zugriff erlaubt nicht automatisch auch den Zugriff auf Gmail, Fotos oder Kontakte. Ebenso macht es einen Unterschied, ob der Dienst Termine nur lesen und kopieren oder auch bearbeiten, erstellen und löschen darf. Und selbst „Lesen“ hat unterschiedliche Reichweiten: Ein Dienst kann darauf beschränkt sein, nur zu erfahren, welche Zeiten in Ihrem Kalender frei oder belegt sind, ohne Titel und Inhalte der Termine zu sehen. Zu wissen, dass ein Zeitraum belegt ist, ist eben etwas anderes, als den dort eingetragenen Arzttermin zu kennen. Beim alten Planer lohnt sich deshalb der Blick auf die Verben und die Reichweite, nicht nur auf das Wort „Kalender“.
Nutzen Sie weiterhin eine automatische Terminbuchung, ist das Anlegen von Terminen nachvollziehbar. Beim längst aufgegebenen Testdienst ist der Zweck dagegen entfallen. Können Sie einen Eintrag nicht zuordnen, klären Sie zunächst, ob dahinter eine noch genutzte Funktion steckt. Prüfen Sie in jedem Fall, ob alle aufgeführten Rechte zu den Funktionen passen, die Sie noch nutzen – bei Google ebenso wie bei Microsoft und Dropbox.
Ist der Zugriff überflüssig, wählen Sie „Zugriff entfernen“ und bestätigen das. Entfernen Sie dabei gezielt den Datenzugriff. Reine Anmeldeverbindungen sollten Sie nicht blind mitlöschen, solange Sie diesen Anmeldeweg noch benötigen.
Microsoft: Berechtigungen des privaten Kontos
Im persönlichen Microsoft-Konto finden Sie die Berechtigungsverwaltung im Bereich „Datenschutz“, in der „Übersicht“. Orientieren Sie sich dort an „Andere Datenschutzeinstellungen“ und „Apps und Dienste“. Der gesuchte Eintrag heißt „Apps und Dienste, die auf Ihre Daten zugreifen können“. Prüfen Sie den betreffenden Dienst und seine Rechte. Zum Widerruf wählen Sie „Diese Berechtigungen entfernen“.
Gemeint sind damit Rechte an Ihren Online-Daten, etwa in Outlook.com oder OneDrive. Das ist nicht die Berechtigungsverwaltung des Outlook-Programms auf dem PC und auch kein pauschaler Zugriff auf lokale Dateien. Bei Firmen- oder Schulkonten können die Verbindungen zentral verwaltet sein.
Dropbox: auf die Reichweite achten
Melden Sie sich auf der Dropbox-Website an. Über Profilbild oder Initialen gelangen Sie zu „Einstellungen“ und dann „Apps“. Öffnen Sie den Eintrag einer App und lesen Sie unter „Berechtigungen“, welchen Zugriff sie hat. Mit „Verknüpfung aufheben“ entfernen Sie die Verbindung.
Die Unterschiede sind anschaulich: Eine App kann auf einzelne Dateien beschränkt sein, auf einen App-Ordner oder auf die gesamte Dropbox. Das ist ein erheblicher Unterschied, auch wenn alle drei als verknüpft erscheinen. Lesen, Bearbeiten und Verwalten richten sich zusätzlich nach den tatsächlich erteilten Rechten. Eine Verbindung bedeutet also nicht automatisch Vollzugriff auf alle Dateien.
Was der Widerruf beendet – und was nicht
Mit dem Widerruf beenden Sie den weiteren Datenzugriff über diese Freigabe. Entsprechend können Synchronisierung, Importe oder Kalenderfunktionen des fremden Dienstes ausfallen. Beim Terminplaner werden beispielsweise keine neuen Buchungen mehr über diese Verbindung in Ihren Kalender eingetragen. Wenn Sie die Anbindung später doch wieder brauchen und sie noch angeboten wird, können Sie sie erneut einrichten.
Der Widerruf ist allerdings keine Löschung Ihres Benutzerkontos beim fremden Anbieter. Auch bereits übertragene Kopien verschwinden dadurch nicht automatisch. Möchten Sie auch diese Kopien löschen lassen, müssen Sie sich gesondert an den Anbieter wenden.
Die alte Flamme darf in guter Erinnerung bleiben – ohne weiterhin Ihre neuen Termine lesen zu dürfen.
Haben Sie beim Nachsehen einen Dienst wiedergefunden, den Sie längst vergessen hatten? Wenn Sie mögen, erzählen Sie in den Kommentaren, welche Verbindung Sie überrascht hat – bitte ohne Kontodaten oder private Termine.
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