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BeitragVerfasst: 03.12.2009 15:15:32 
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Hallo,

ich habe mir Office 2010 zugelegt und auf (m)einen Privat-PC installiert, desweiteren auf einem Stick und zur Sicherheit noch auf einer Festplatte, die ich immer zur Sicherung dabei habe.

Darf ich hier im Büro, bzw. auf der Arbeit SMO vom Stick benutzen? Wir habe zwar MSO 2003 und 2007, aber ich benutze lieber TM bevor ich mich mit WORD ärgere.TM kenne ich schon seit Jahrzehnten( ! ), und WORD ist mir nicht geheuer.

Habe auch schon einmal ein PDF-Formular mit TM 2008 entworfen. Das Formular wird hier offiziell verwendet. Es hat auch kein Kollege danach gefragt, mit was ich das Formular entwickelt habe. Die können sich auch nicht vorstellen, dass es was besseres als MSO gibt.

Das Formular liegt als *.tmd auf meinem Stick und demnächst werde ich es mal als *.doc abspeichern um zu sehen, ob es andere Kollegen weiter bearbeiten können. Bisher habe ich noch keine Zeit dazu gehabt.

Ist der Einsatz von SMO im Büro / auf der Arbeit illegal?

Gruß aus Wiesbaden

PS: Bin gespannt auf eine Antwort von MK

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Büro PC: XP SP3 - 4 GB RAM - MSO 2007 - IE 8 - HPDeskJet990c, HPLaserJetP2050, HPColorLaserJet2320, sowie weitere 50(!) andere Drucker
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BeitragVerfasst: 03.12.2009 15:20:02 
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Das Programm kann auf bis zu drei PCs installiert werden. So sagen es die Lizenzbestimmungen. Ob die nun privat oder gewerblich genutzt werden ist dabei wurscht. Auch, ob man bspw. das Programm auf einem privaten und zwei geschäftlichen Systemen installiert ist wurscht. Wichtig ist nur: Installierbar auf bis zu drei PCs.


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BeitragVerfasst: 03.12.2009 15:28:19 
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pbk hat geschrieben:
Wichtig ist nur: Installierbar auf bis zu drei PCs.


Sticks und Festplatten zählen nicht dazu?
Also könnte ich 100 Sticks mit SMO versehen und dann verteilen?

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BeitragVerfasst: 03.12.2009 15:35:16 
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SoftMaker Team
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Installierbar und gleichzeitig nutzbar auf bis zu 3 PCs. Keine 100 USB-Sticks...

Außerdem: auf drei PCs desselben Haushalts oder derselben Firma. Damit ist kein Splitting erlaubt. Da Sie aber die Software an Ihrem eigenen Arbeitsplatz in der Firma installieren, ist das wiederum OK. Sie können nur nicht mit überschüssigen Lizenzen Ihre Kollegen versorgen.

_________________
Martin Kotulla
SoftMaker Software GmbH


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BeitragVerfasst: 03.12.2009 18:47:09 
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Hallo,
Danke für die klare Aussage. =D>
Das mit den 100 Sticks war nur Provokation. :mrgreen:
Natürlich gebe ich mein SMO nicht weiter. [-X
Habe von den drei Lizenzen eine für mich, eine für mein Women und eine auf meine Arbeitsstelle. Somit bin ich im grünen, d.h. im legalen Bereich.
LG

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BeitragVerfasst: 04.12.2009 20:18:01 
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martin-k hat geschrieben:
Installierbar und gleichzeitig nutzbar auf bis zu 3 PCs. Keine 100 USB-Sticks...

Außerdem: auf drei PCs desselben Haushalts oder derselben Firma.


Wo finde ich denn eigentlich diese Lizenzbestimmungen nochmal zum Nachlesen? Bei der Installation habe ich sie zwar mal gelesen und akzeptiert, aber wenn ich jetzt nochmal etwas nachlesen möchte, suche ich mir einen Wolf, und finde die Bestimmungen trotzdem nicht mehr.
Und im Handbuch (Office 2010, Seite 16) heißt es ganz gegenteilig zu oben aufgestellten Behauptungen: "Eine einzelne Vollversion von SoftMaker Office berechtigt Sie, SoftMaker Office zwar auf beliebig vielen Rechnern zu installieren, allerdings darf zu einem Zeitpunkt nur ein Benutzer SoftMaker Office verwenden!"

Demnach wäre es gerade nicht so, wie oft hier im Forum behauptet, dass man sich in seinem Haushalt mit ingesamt bis zu 3 Benutzern eine Lizenz teilen kann.


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BeitragVerfasst: 04.12.2009 20:30:01 
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Da wurde das Handbuch offenbar an dieser Stelle versehentlich nicht aktualisiert und hat noch die alten Lizenzbestimmmungen von Office 2008. Die 3er-Lizenz gilt ab Office 2010.


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BeitragVerfasst: 05.12.2009 11:40:20 
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M_L hat geschrieben:
Demnach wäre es gerade nicht so, wie oft hier im Forum behauptet, dass man sich in seinem Haushalt mit ingesamt bis zu 3 Benutzern eine Lizenz teilen kann.

Auf der Webseite steht es unübersehbar noch einmal: http://softmaker.de/images/ofw2010box_3pcs.gif


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BeitragVerfasst: 05.12.2009 12:10:14 
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Auszug aus dem Lizenzvertrag (sollte der nächsten Revision beiliegen):

Die mit dieser Lizenz gelieferte Software ist das Eigentum der SoftMaker Software GmbH ("SoftMaker") oder ihrer Lizenzgeber und ist urheberrechtlich geschützt. SoftMaker als Eigentümer der Software gewährt Ihnen gewisse Rechte, sobald Sie der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt haben. Sofern nicht durch Nachträge oder Ergänzungsverträge modifziert, lauten Ihre Rechte und Verpflichtungen wie folgt:

SIE KÖNNEN UNTER FOLGENDEN LIZENZMODELLEN AUSWÄHLEN:

1. Sie dürfen ein Exemplar der Software ENTWEDER auf bis zu 3 (drei) Computern installieren und gleichzeitig verwenden, sofern diese Computer zum selben Familienhaushalt oder Unternehmen am selben physikalischen Ort gehören;

2. ALTERNATIV dürfen Sie ein Exemplar der Software auf bis zu 5 (fünf) Computern installieren, die alle Eigentum derselben Person oder Unternehmung sind, solange zu jedem beliebigen Zeitpunkt höchstens ein Exemplar der Software genutzt wird.

Sie können frei unter diesen Lizenzoptionen auswählen, aber nicht beide gleichzeitig wählen.

SIE SIND BERECHTIGT:

1. Eine angemessene Zahl von Sicherungskopien (Backups) zum Zwecke der Datensicherung anfertigen, solange diese Sicherungskopien nicht an Dritte weitergegeben werden.

2. Die Software dauerhaft an einen Dritten übertragen, solange Sie keine Kopien oder das Original der Software zurückbehalten und der Empfänger den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt.

SIE SIND NICHT BERECHTIGT:

1. Kopien der zugehörigen Dokumentation anzufertigen.

2. die Software, Teile von ihr oder die Dokumentation zu sublizenzieren, zu vermieten oder zu verleihen.

3. die Software durch Reverse Engineering zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu übersetzen, irgendwelche Maßnahmen vorzunehmen, um den Quellcode zu erlangen, oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen.

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Martin Kotulla
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BeitragVerfasst: 05.12.2009 12:14:41 
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Sehr gut, vielen Dank!


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BeitragVerfasst: 09.01.2010 15:42:56 
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OK, auf drei bzw. fünf PCs darf man SoftMaker Office installieren. Wenn man die Software aber von einem PC deinstalliert und dann wieder auf demselben PC neu installiert, zählt das doch nur als eine Installation, oder?


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BeitragVerfasst: 09.01.2010 19:28:28 
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Gezählt wird nicht der Vorgang des Installierens, sondern wie viele Installationen gleichzeitig nutzbar vorhanden sind. Ob das Programm zwischenzeitlich deinstalliert und auf demselben PC wieder installiert wurde, spielt keine Rolle.


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